Downloadbereich

In diesem Bereich finden Sie Dokumente, welche entweder ausgefüllt zur Untersuchung bzw. zur Aushändigung von Unterlagen vorliegen müssen oder welche Sie genauer informieren. Bitte überlegen Sie anhand der vorzunehmenden Untersuchung, welche Dokumente für Sie von Belang sind. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Dokumente bereits ausgefüllt mitzubringen, so besteht in unserer Praxis die Möglichkeit, dies nachzuholen.

Einwilligungserklärung zum Röntgen

Patienten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen für das Röntgen das Einverständnis der Personensorgeberechtigten. Gleiches gilt für Personen, die einen gesetzlichen Vormund haben. Mit dem ausgefüllten Dokument entfällt die Notwendigkeit der Anwesenheit der Personensorgeberechtigten oder des Vormundes. Bei Frauen im gebärfähigen Alter ist auch das Dokument Schwangerschaftsausschluss notwendig und ist ausgefüllt mitzubringen bzw. es muss vor der Untersuchung vorliegen.

Schwangerschaftsausschluss

Für Frauen im gebärfähigen Alter muss dieses Dokument zur Röntgenuntersuchung vorliegen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Dokumente bereits ausgefüllt mitzubringen, so besteht in unserer Praxis die Möglichkeit, dies nachzuholen. Bei Patientinnen, welche das 18. Lebensjahr noch nicht beendet haben, muss eine Unterschrift der Personensorgeberechtigten vorliegen. Ähnlich ist bei Patienten zu verfahren, welche einen gesetzlichen Vormund haben. Ansonsten kann keine Röntgenuntersuchung erfolgen.

Vollmacht für die Abholung von Dokumenten

Falls es Ihnen nicht persönlich möglich ist, für die Aushändigung Ihrer Bilddaten oder eines Befundes, in unsere Praxis zu kommen und Sie stattdessen eine andere Person damit beauftragen, so steht dafür dieses Dokument zur Verfügung. Bitte beachten Sie auch die entsprechenden Hinweise auf dem Dokument selbst.

Information zur Vorbereitung auf Ihre Untersuchung

Hier können Sie sich für jede mögliche Untersuchung unserer Praxis Informationen einholen. Bitte informieren Sie sich nach Möglichkeit über die Untersuchung, welche für Sie vorgesehen ist und beachten Sie unsere Hinweise dazu. Sollten sich beim Lesen der Informationen Fragen ergeben, welche Sie unbedingt geklärt wissen wollen, so nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Datenschutzrechtliche
Einverständniserklärung

Nach der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) muss der Praxis eine datenschutzrechtliche Einverständniserklärung zur Behandlung vorliegen. Diese müssen Sie nur einmalig vorlegen. Bitte lesen Sie sich die Einverständniserklärung aufmerksam durch und geben Sie entsprechend der aufgeführten Bereiche mit Ihrer Unterschrift Ihr Einverständnis. Das kann auch bei uns in der Praxis erfolgen.

Information zur Erhebung von
personenbezogenen Daten

Dieses Dokument gibt Ihnen einen Einblick über die Verarbeitung Ihrer Daten und gibt Ihnen Hinweise zur Ihren Rechten.

Informationen über die Dauer von Untersuchungen

Informationen für Patienten und überweisende Ärzte über die Dauer der Untersuchungen.